Förderung des
Humanismus
..., der tätigen Nächstenliebe, der Brüderlichkeit, der Toleranz und des Schutzes der Menschenrechte ist uns eine Herzensangelegenheit.
Wir [der Druiden Hilfe e.V.] praktizieren sie durch die in der Abgabenordnung(AO) in § 52 definierten gemeinnützigen Zwecke wie Förderung der freien Wohlfahrtspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes und des Heimatgedankens sowie dem traditionellen Brauchtum und außerdem die Unterstützung hilfsbedürftiger und kranker Personen im Sinne des § 53 der AO, ohne Rücksicht auf Nationalität und Konfession.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch unmittelbare Zuwendungen in Form von einmaliger oder laufender Unterstützung, durch Zuwendungen an Institutionen oder Einrichtungen, die gleiche oder ähnliche Satzungszwecke verfolgen unter der Voraussetzung, dass diese Einrichtungen ebenfalls als gemeinnützig anerkannt sind.
Seit der Wiedergründung nach dem zweiten Weltkrieg wurden umgerechnet mehrere Millionen Euro zweckgebundenvom Orden und den Logen ausbezahlt. Allein in den letzten 30 Jahren seit der Gründung und der Bündelung der Unterstützung in der Druiden-Hilfe waren es zwei Millionen Euro die die Logen über die Druidenhilfe an viele Organisationen gespendet haben. Noch mehr haben sich die Logenmitglieder des DDO durch ehrenamtliche Hilfe für humanitäre Zwecke eingesetzt.
Über Einzelheiten berichten die Logen und Groß-Logen regelmäßig im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in der örtlichen Presse und im Druidenstern, der Zeitschrift des DDO.
Druiden
Hilfe e.V.
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℅ Wolfgang Triebs
Am Ring 12
72818 Trochtelfingen
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VR 8675